Das Amtsgericht Hannover hat eine Pflegekraft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die 64-Jährige hatte einem Patienten in der Psychiatrie in Langenhagen ein falsches Medikament verabreicht. Der Mann erlitt einen allergischen Schock und verstarb. Laut Gericht hätte die Pflegerin wissen müssen, dass der Patient gegen das verabreichte Schmerzmittel allergisch war, auch wenn die Angeklagte auf Anweisung der damals behandelnden Ärztin gehandelt habe. Die Allergie sei in dem Patientenbericht des Mannes vermerkt gewesen. Trotz Zeitdrucks hätte such die Pflegerin zum Dienstbeginn ausreichend über den Status der Behandlung informieren müssen, so das Gericht. Die Frau wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro verurteilt. Die damals zuständige Ärztin wurde vom Amtsgericht bereits in einem vorherigen Verfahren wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Tödlicher Behandlungsfehler: Pflegerin wegen falscher Medikamentengabe verurteilt