Der ehemalige Fahrer von Wissenschaftsminister Falko Mohrs hat keinen nachträglichen Anspruch auf Tagegeld. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden – und damit die Revision zurückgewiesen. Das bestätigte das Gericht gegenüber Radio Hannover.
Es ging um die Frage, wann Landesangestellte Anspruch auf Tagegeld haben. Der Fahrer argumentierte, er habe den Minister oft von dessen Wohnort – Wolfsburg – nach Hannover gefahren. Sein Dienstort sei aber nur die Landeshauptstadt. Zudem habe er regelmäßig länger als acht Stunden gearbeitet. Das Land wiederum berief sich darauf, dass Tagegeld nur bei Dienstreisen mit Übernachtungen gezahlt werden müsse.
Der Fahrer von Mohrs unterlag bereits vor dem Arbeitsgericht Hannover und dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen.